Geplante Satzungsänderungen zur JHV 2017
Hier die geplanten Satzungsänderungen:
§ 2 Grundsätze der Tätigkeit (ergänzt)
Absatz 2.3
Mittel des Vereins dürfen nur für die in der Satzung bestimmten Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
§ 20 Auflösung (verändert)
Absatz 20.2
Alt
Bei Auflösung des Vereins, fällt das Restvermögen des Vereins an den Stadtsportbund Herne e.V., der die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit erfüllt und diese Zuwendungen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Neu
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Restvermögen des Vereins an den Stadtsportbund Herne e.V., der die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit erfüllt und diese unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Darüber hinaus schlägt der Vorstand vor, dass sämtliche Paragraphen in denen Schatzmeister oder Schatzmeisterin auftaucht, durch Kassierer oder Kassiererin zu ersetzen. Hier geht es nur darum, aus der althergebrachten Bezeichnung eine zeitgemäße zu machen.
Übrigens befindet sich die komplette noch aktuelle Satzung auf unserer Webside unter Downloads.
Der Vorstand